Erwägungsgrund 37 32021R1058
Damit die begrenzten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden, sollte die EFRE-Unterstützung für produktive Investitionen im Rahmen des entsprechenden spezifischen Ziels auf Kleinstunternehmen sowie KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission beschränkt sein, mit Ausnahme von spezifischen, in dieser Verordnung festgelegten Investitionen.