Erwägungsgrund 27 32021R1058
Nachhaltiger Tourismus erfordert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Nachhaltigkeit. Das Konzept zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus sollte mit der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2007 mit dem Titel „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ im Einklang stehen. Es sollte gestützt auf einen integrierten und ganzheitlichen politischen Ansatz insbesondere der Zufriedenheit der Touristen Rechnung tragen, Respekt für die Umwelt und die kulturelle Umgebung gewährleisten sowie die sozioökonomische Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit von Reisezielen und Unternehmen sicherstellen.