Erwägungsgrund 10 32021R1058
Um festzulegen, welche Tätigkeiten aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds unterstützt werden können, sollten spezifische politische Ziele für die Unterstützung aus beiden Fonds aufgestellt werden, damit sichergestellt ist, dass sie zu einem oder mehreren der in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten gemeinsamen politischen Ziele beitragen.