Erwägungsgrund 23 32021R1058
Im Interesse der Stärkung der Fähigkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme, für gesundheitliche Krisenfälle vorzusorgen, rasch auf diese zu reagieren und sie zu überwinden, sollte der EFRE auch einen Beitrag zur Resilienz von Gesundheitssystemen leisten. Da die beispiellose COVID-19-Pandemie gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass für eine wirksame Reaktion auf eine Notlage kritische Versorgungsgüter sofort zur Verfügung stehen, sollte außerdem der Umfang der Unterstützung aus dem EFRE ausgeweitet werden, damit die zur Stärkung der Katastrophenresilienz und der Resilienz der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie zur Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft erforderlichen Versorgungsgüter gekauft werden können. Wenn Versorgungsgüter zur Stärkung der Resilienz von Gesundheitssystemen gekauft werden, sollten diese Käufe im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie stehen, nicht darüber hinausgehen und die Komplementarität mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm EU4Health und den mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten rescEU-Kapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union gewährleisten.