Erwägungsgrund 46 32021R1058
Um den größtmöglichen Beitrag dazu leisten zu können, dass die in Artikel 174 AEUV aufgeführten wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen insbesondere in Gebieten mit natürlichen oder demografischen Nachteilen wirksamer angegangen werden, sollten Maßnahmen im Bereich der territorialen Entwicklung — auch in städtischen und ländlichen Gebieten und unter Berücksichtigung der Verbindungen zwischen Stadt und Land — auf integrierten territorialen Strategien beruhen. Aus diesem Grund sollte die EFRE-Unterstützung in den in Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten Formen unter angemessener Beteiligung lokaler, regionaler und städtischer Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von Vertretern der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen erfolgen. Den territorialen Strategien sollte zudem ein fondsübergreifender und integrierter Ansatz zugutekommen, der den EFRE, den ESF+, den EMFAF und den ELER einbezieht.