Erwägungsgrund 48 32021R1058
Im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung wird es als erforderlich erachtet, die integrierte territoriale Entwicklung zu unterstützen, um die wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und sozialen Herausforderungen in städtischen Gebieten — einschließlich der funktionalen Stadtgebiete — unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, Verbindungen zwischen Stadt und Land zu fördern, besser zu meistern. Die Unterstützung für städtische Gebiete könnte in Form eines separaten Programms oder einer gesonderten Priorität erfolgen und dieser Unterstützung sollte ein fondsübergreifender Ansatz zugutekommen. Die Grundsätze für die Auswahl der städtischen Gebiete, in denen integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen, sowie die indikativen Beträge für diese Maßnahmen sollten in den Programmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ festgelegt werden, wobei mindestens 8 % der EFRE-Mittel auf nationaler Ebene für diesen Zweck zuzuweisen sind. Es sollte ferner festgelegt werden, dass dieser Prozentsatz während des gesamten Programmplanungszeitraums im Fall von Übertragungen zwischen Prioritäten eines Programms oder zwischen Programmen eingehalten wird, einschließlich zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung.