Erwägungsgrund 2 32021R1058
Der Kohäsionsfonds wurde eingerichtet, um durch finanzielle Beiträge im Umweltbereich und zu der Verkehrsinfrastruktur der transeuropäischen Netze (im Folgenden „TEN-V“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union zu leisten.