Erwägungsgrund 44 32021R1058
Im Rahmen der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen einschlägigen Regeln sollten die Mitgliedstaaten, wie im Verhaltenskodex klargestellt, die Möglichkeit haben, einen hinreichend begründeten Antrag auf weitergehende Flexibilität für öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben zu stellen, die von Behörden durch Kofinanzierung von im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds getätigten Investitionen unterstützt werden. Die Kommission sollte einen solchen Antrag im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem Verhaltenskodex prüfen.