Erwägungsgrund 35 32022R1616
Um eine einheitliche und angemessene Anwendung von Analysemethoden zu gewährleisten, schreibt diese Verordnung vor, dass Recycler, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Entwicklung neuer Technologien die Gehalte an Kontaminanten überwachen, an Eignungsprüfungen teilnehmen. Da diese Anforderung in dieser Verordnung erstmals festgelegt wird, müssen diese Eignungsprüfungen noch weiter an die Bestimmungen dieser Verordnung angepasst werden, und die Laboratorien benötigen Zeit, um ihre Teilnahme zu organisieren. Daher sollte genügend Zeit für die Anpassung und Organisation solcher Eignungsprüfungen eingeräumt werden.