Erwägungsgrund 34 32022R1616
Nach dieser Verordnung müssen bestimmte in der Abfallwirtschaft tätige Unternehmer, die an der Sammlung von Kunststoffen beteiligt sind, sowie Unternehmer, die an weiteren Vorgängen im Rahmen der Vorbehandlung beteiligt sind, ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem einrichten, um die Qualität und Rückverfolgbarkeit des Kunststoff-Eingangsmaterials zu gewährleisten. Da diese Unternehmer Zeit benötigen, um sich vollständig auf eine solche Zertifizierung vorzubereiten, sollte ihnen ausreichend Zeit für die Anpassung an diese Anforderung eingeräumt werden.