Erwägungsgrund 32 32023R1115
Der bestehende Unions-Rechtsrahmen konzentriert sich auf die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels und befasst sich nicht direkt mit der Entwaldung. Er besteht aus der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates. Beide Verordnungen wurden im Rahmen einer Eignungsprüfung bewertet, bei der festgestellt wurde, dass die Rechtsvorschriften zwar positive Auswirkungen auf die Politikgestaltung im Forstsektor hatten, die Ziele der beiden Verordnungen — die Eindämmung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels und die Verringerung des Verbrauchs von Holz aus illegalem Einschlag in der Union — jedoch nicht erreicht wurden, und es wurde das Fazit gezogen, dass der alleinige Schwerpunkt auf der Legalität des Holzes nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele zu erreichen.