Erwägungsgrund 23 32023R1115
Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) setzt sich die Union für ein universelles, regelbasiertes, offenes, transparentes, berechenbares, inklusives, diskriminierungsfreies und gerechtes multilaterales Handelssystem im Rahmen der WTO sowie für eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik ein. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung sollte sich daher auf in der Union erzeugte Rohstoffe und Erzeugnisse sowie auf in die Union eingeführte Rohstoffe und Erzeugnisse erstrecken.