Erwägungsgrund 74 32023R1115
Um die Durchführung und wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten befugt sein, nichtkonforme Erzeugnisse zurückzunehmen und zurückzurufen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass Verstöße gegen diese Verordnung durch Marktteilnehmer und Händler angemessenen und abschreckenden Sanktionen unterliegen.