Erwägungsgrund 60 32023R1115
Marktteilnehmer, die in den Anwendungsbereich anderer Rechtsakte der Union fallen, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt festgelegt sind, sollten in der Lage sein, die Berichterstattungspflichten gemäß dieser Verordnung zu erfüllen, indem sie die erforderlichen Informationen in die Berichterstattung im Rahmen des anderen Rechtsakte der Union aufnehmen.