Erwägungsgrund 58 32023R1115
Die Grundsätze der Rio-Erklärung der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung von 1992, insbesondere Grundsatz 10, der die Bedeutung der öffentlichen Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen betrifft, und Grundsatz 22 in Bezug auf die grundlegende Rolle der indigenen Bevölkerung bei der Bewirtschaftung und Entwicklung der Umwelt sind im Zusammenhang mit der Gewährleistung nachhaltiger Waldbewirtschaftung von Bedeutung.