Erwägungsgrund 76 32023R1115
Für die Umsetzung dieser Verordnung sind ausreichende Ressourcen und Kapazitäten erforderlich. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den nationalen Ressourcen so weit wie möglich die Unterstützungsangebote und -möglichkeiten nutzen, die auf Unionsebene und durch andere Mittel, einschließlich Kohäsionsfonds und Instrumente zum Kapazitätsaufbau, insbesondere im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung, das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde, zur Verfügung stehen.