Erwägungsgrund 55 32023R1115
Die Marktteilnehmer sollten in der Lage sein, begründete Bedenken von interessierten Parteien zu erfassen, einschließlich auf elektronischem Wege, und sollten allen erfassten begründeten Bedenken sorgfältig nachgehen.
Die Marktteilnehmer sollten in der Lage sein, begründete Bedenken von interessierten Parteien zu erfassen, einschließlich auf elektronischem Wege, und sollten allen erfassten begründeten Bedenken sorgfältig nachgehen.