Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte mit Ländern, die als Länder mit hohem Risiko eingestuft wurden oder werden könnten, und mit relevanten Interessenträgern in diesen Ländern zusammenarbeiten, um auf eine Senkung des Risikoniveaus hinzuwirken.
Erwägungsgrund 69 32023R1115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen