Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit den FAO sollten Agroforstsysteme, einschließlich wenn Kulturen unter Bäumen angebaut werden, sowie Waldfeldbau, Waldweiden und landwirtschaftliche Waldweiden nicht als Wälder, sondern als landwirtschaftliche Nutzung gelten.
Erwägungsgrund 37 32023R1115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen