Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden sollten ihre Kontrollpläne regelmäßig unter Berücksichtigung der Ergebnisse ihrer Umsetzung aktualisieren. Marktteilnehmer, die durchgehend Konformität nachweisen können, könnten weniger häufig kontrolliert werden.
Erwägungsgrund 73 32023R1115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen