Erwägungsgrund 41 32023R1115
Diese Verordnung sollte Verpflichtungen in Bezug auf relevante Rohstoffe und Erzeugnisse festlegen, um die Entwaldung und Waldschädigung wirksam zu bekämpfen und entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern und dabei zugleich den Schutz der Menschenrechte und die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sowohl in der Union als auch in Drittländern zu berücksichtigen.