Erwägungsgrund 25 32023R1115
Diese Verordnung folgt auch den Mitteilungen der Kommission vom 22. Juni 2022 „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ und vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik — Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“, in denen festgestellt wird, dass die Union angesichts der neuen internen und externen Herausforderungen und insbesondere vor dem Hintergrund eines neuen, nachhaltigeren Wachstumsmodells im Sinne des europäischen Grünen Deals und der europäischen Digitalstrategie, die in der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ enthalten ist, eine neue handelspolitische Strategie benötigt, die ihre innen- und außenpolitischen Ziele unterstützt und entsprechend ihrer Zusage, die SDG vollständig umzusetzen, eine größere Nachhaltigkeit fördert. Die Handelspolitik muss ihren vollen Beitrag zur Erholung der Union von der COVID-19-Pandemie, zum ökologischen und digitalen Wandel der Wirtschaft und zum Aufbau einer widerstandsfähigeren Union in der Welt leisten.