Erwägungsgrund 24 32024R0590
Das Lizenzvergabesystem für die Ein- und Ausfuhr von ozonabbauenden Stoffen ist eine wesentliche Anforderung d Protokolls zur Überwachung des Handels und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen in dieser Hinsicht. Die Lizenzen sollten befristet sein, damit sichergestellt ist, dass die Unternehmen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob Alternativen verwendet werden können. Um automatische Zollkontrollen in Echtzeit auf Sendungsebene sowie einen elektronischen Austausch und die elektronische Speicherung von Informationen über alle Sendungen von Stoffen, und die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen und Einrichtungen, die den Zollbehörden gestellt werden, zu gewährleisten, ist es erforderlich, das elektronische Lizenzvergabesystem für ozonabbauende Stoffe mit der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“) zu vernetzen, die mit der Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde. Angesichts dieser Verknüpfung mit der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll wäre es unverhältnismäßig, in der Union ein Lizenzvergabesystem für die Verbringung vorzusehen.