Erwägungsgrund 6 32024R0590
Die meisten ozonabbauenden Stoffe besitzen zudem hohes Treibhauspotenzial (im Folgenden „GWP“) und tragen zum Anstieg der Temperatur auf der Erde bei. In Anbetracht der wichtigen Erkenntnisse des Sonderberichts des Weltklimarats (IPCC) von 2021 sollte mit der vorliegenden Verordnung sichergestellt werden, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Emissionen von ozonabbauenden Stoffen zu verringern. Die Verringerung von Emissionen trägt dazu bei, das Ziel des Übereinkommens von Paris, das im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) angenommen wurde (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“), zu erreichen, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.