Erwägungsgrund 46 32024R0590
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die vorgenannte Verordnung aufzuheben und durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen —
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die vorgenannte Verordnung aufzuheben und durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen —