Erwägungsgrund 36 32024R0590
Die Kommission erstattet dem Ozon-Sekretariat im Namen der Union jährlich über die Ein- und Ausfuhr der im Rahmen des Protokolls geregelten ozonabbauenden Stoffe Bericht. Auch wenn die Mitgliedstaaten für die Berichterstattung über die Herstellung und Zerstörung dieser Stoffe zuständig sind, sollte die Kommission Rohdaten zu diesen Tätigkeiten bereitstellen, um dem Ozon-Sekretariat eine frühzeitige Berechnung des Verbrauchs der Union zu ermöglichen. In Ermangelung von Mitteilungen zur Verlängerung der Klausel über Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration sollte die Kommission dieses Verfahren der jährlichen Berichterstattung fortsetzen und gleichzeitig sicherstellen, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit eingeräumt wird, um die von der Kommission vorgelegten Rohdaten zu überprüfen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.