Erwägungsgrund 3 32024R0590
Gemäß dem Beschluss 88/540/EWG des Rates wurde die Union Vertragspartei des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (im Folgenden „Protokoll“). Das Protokoll und die nachfolgenden Beschlüsse der Vertragsparteien bilden eine Reihe weltweit verbindlicher Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung des Abbaus der Ozonschicht.