Erwägungsgrund 33 32024R0590
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission über die von den zuständigen Behörden aufgedeckten Fälle illegalen Handels, einschließlich der verhängten Sanktionen, Bericht erstatten.
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission über die von den zuständigen Behörden aufgedeckten Fälle illegalen Handels, einschließlich der verhängten Sanktionen, Bericht erstatten.