Erwägungsgrund 22 32026R0697
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie Standardformulare für Amtshilfeersuchen entwickeln kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.