Erwägungsgrund 32 32017D1324
Entsprechend dem übergeordneten Ziel von Horizont 2020, eine stärkere Vereinfachung zu erreichen, sollten Regelwerke vermieden werden, die sich von denen von Horizont 2020 unterscheiden. Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die durch die PRIMA-IS finanziert werden, unterliegt daher der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013. Allerdings ist es aufgrund der einzigartigen Zielsetzungen und der spezifischen Erfordernisse der Funktionsweise der PRIMA notwendig, gemäß Artikel 1 Absatz 3 der genannten Verordnung eine begrenzte Zahl von Ausnahmeregelungen vorzusehen.