Erwägungsgrund 35 32017D1324
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand streng verhältnismäßig zu den absehbaren Auswirkungen für alle Beteiligten sein. Doppelkontrollen sowie unverhältnismäßig belastende Nachweis- oder Berichtspflichten sollten vermieden werden. Werden Kontrollen durchgeführt, so sollte den Besonderheiten nationaler Programme gegebenenfalls Rechnung getragen werden.