Erwägungsgrund 18 32017D1324
Der Finanzbeitrag der Union sollte an die förmlichen Zusagen der teilnehmenden Länder hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge zur PRIMA und an die Erfüllung und Umsetzung dieser Zusagen entsprechend diesem Beschluss geknüpft werden. Den teilnehmenden Mitgliedstaaten sollte eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden, sodass sie die PRIMA-IS optional durch einen finanziellen Beitrag zur Finanzierung indirekter Maßnahmen unterstützen können und auf diese Weise ein hoher Grad der finanziellen Integration erreicht wird. Darüber hinaus sollten die teilnehmenden Länder finanziell oder mit Sachleistungen zu Tätigkeiten, die ohne finanziellen Beitrag der Union durchgeführt werden, und zum Verwaltungshaushalt der PRIMA-IS, der durch den Finanzbeitrag der Union nicht abgedeckt ist, beitragen. Der Zeitraum, in dem die teilnehmenden Staaten ihren Beitrag leisten müssen, sollte klar festgelegt sein.