Erwägungsgrund 2 32017D1324
In ihren Resolutionen vom 28. Juli 2010 und vom 18. Dezember 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht anerkannt, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens ist. Sie rief außerdem dazu auf, das Menschenrecht auf unbedenkliches Trinkwasser schrittweise zu verwirklichen, wobei sie die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang hervorhob.