Erwägungsgrund 19 32017D1324
Es sollte eine Obergrenze für den finanziellen Beitrag der Union zur PRIMA mit Mitteln aus dem Programm Horizont 2020 festgelegt werden. Unterhalb dieser Obergrenze sollte der finanzielle Beitrag der Union dem Beitrag der an der PRIMA teilnehmenden Länder entsprechen, um eine starke Hebelwirkung zu erzielen und eine stärkere Einbettung der Programme der teilnehmenden Länder zu gewährleisten. Es sollte möglich sein, einen begrenzten Teil des finanziellen Beitrags der Union zur Deckung der Verwaltungskosten der PRIMA-IS zu verwenden. Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass die PRIMA wirksam verwaltet wird, und die Verwaltungskosten sollten möglichst gering bleiben.