Erwägungsgrund 27 32017D1324
Bei der Verwirklichung der Ziele der PRIMA und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Grundsätzen, wie dem Grundsatz der wissenschaftlichen Exzellenz, sollte die PRIMA-IS im Rahmen des jährlichen Arbeitsplans darauf hinwirken, dass ein angemessener Anteil ihrer Mittel, der die Zusagen der Mittelmeerpartnerländer für die PRIMA widerspiegelt, etwa 25 % des finanziellen Beitrags der Union, für Rechtspersonen bereitgestellt wird, die in bestimmten als teilnehmende Länder geltenden Drittländern niedergelassen sind.