Erwägungsgrund 33 32017D1324
Um den sich aus dem geografischen Anwendungsbereich der PRIMA ergebenden Besonderheiten Rechnung zu tragen, sind Abweichungen von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b und von Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 notwendig, um die Mindestbedingungen für die Beteiligung an indirekten Maßnahmen anzupassen. Insbesondere sollte sich zur Anpassung an die Besonderheiten der PRIMA und abweichend von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 und die Mindestteilnehmerzahl auf drei Rechtspersonen mit Niederlassung in drei verschiedenen teilnehmenden Ländern belaufen, damit eine ausgewogene Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit gefördert wird. Eine Abweichung von Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 ist auch notwendig, um zu gewährleisten, dass die Mindestbedingungen für die Beteiligung an indirekten Maßnahmen Rechtspersonen nicht diskriminieren, die ihre Niederlassung in einem teilnehmenden Drittland haben.