Art. 14b 32017D1324
Interessenkonflikte
(1)
Die PRIMA-IS, ihre Gremien, ihre Mitglieder und ihr Personal vermeiden bei ihren Tätigkeiten jegliche Interessenkonflikte.
(2)
Die PRIMA-IS erlässt im Einklang mit Artikel 61 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 Vorschriften für die Verhinderung, Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in Bezug auf ihr Personal, ihre Mitglieder und andere Personen, die in ihren Gremien oder einer der Gruppen der PRIMA-IS tätig sind.
(3)
Die PRIMA-IS erstellt einen Verhaltenskodex für die Mitglieder ihrer Gremien, der die Veröffentlichung von Erklärungen über berufliche Tätigkeiten, finanzielle Interessen und Interessenkonflikte im Einklang mit den Datenschutzvorschriften umfasst.