Erwägungsgrund 40 32017D1324
Mit dem vorliegenden Beschluss sollen die Forschungs- und Innovationssysteme und -tätigkeiten in den Mittelmeerländern im Bereich der Agrar- und Lebensmittelsysteme im Hinblick auf deren Nachhaltigkeit und im Bereich der integrierten Wasserversorgung und -bewirtschaftung stärker eingebettet und angepasst werden. Aufgrund des systemischen Charakters der großen Engpässe ist das für die Bewältigung der Herausforderungen im Mittelmeerraum erforderliche Maß an Forschung und Innovation enorm. Der komplexe und interdisziplinäre Anwendungsbereich für Forschung und Innovation erfordert einen grenzübergreifenden Ansatz mit einer Vielzahl von Akteuren. Durch die Bündelung der finanziellen und intellektuellen Ressourcen kann mit einem kollaborativen Ansatz, der ein breites Spektrum an teilnehmenden Ländern umfasst, die nötige Größenordnung und der nötige Umfang erweitert werden. Da das Ziel dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr durch die Einbindung der nationalen Bemühungen in ein abgestimmtes Unionskonzept auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, indem getrennt voneinander bestehende nationale Forschungs- und Innovationsprogramme zusammengebracht werden, die Gestaltung gemeinsamer Forschungs- und Finanzierungsstrategien über nationale Grenzen hinweg unterstützt wird und eine kritische Masse von Akteuren und Investitionen erreicht wird, kann die Union im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.