Art. 14c 32017D1324
Laufende Maßnahmen, Tätigkeiten und Verpflichtungen
Maßnahmen und Tätigkeiten der PRIMA-IS und Verpflichtungen der in diesem Beschluss genannten teilnehmenden Länder, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 eingeleitet oder übernommen wurden, unterliegen weiterhin der genannten Verordnung, sofern in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist.