Erwägungsgrund 36 32017D1324
Prüfungen der Empfänger von Unionsmitteln nach diesem Beschluss sollten gewährleisten, dass der Verwaltungsaufwand in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 verringert wird.
Prüfungen der Empfänger von Unionsmitteln nach diesem Beschluss sollten gewährleisten, dass der Verwaltungsaufwand in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 verringert wird.