Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528
Dieser Beschluss sollte alle drei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats überprüft werden.
Erwägungsgrund 25 32021D0509Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen