Erwägungsgrund 39 32013L0048
Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten auf ein durch diese Richtlinie gewährtes Recht verzichten können, sofern sie eindeutige und ausreichende Informationen über den Inhalt des betreffenden Rechts und die möglichen Folgen eines Verzichts auf dieses Recht erhalten haben. Bei der Erteilung derartiger Informationen sollten die besonderen Umstände der betroffenen Verdächtigen oder der beschuldigten Personen, einschließlich des Alters und der geistigen und körperlichen Verfassung, berücksichtigt werden.