Erwägungsgrund 51 32013L0048
Die Fürsorgepflicht für Verdächtige oder beschuldigte Personen, die sich in einer potenziell schwachen Position befinden, ist Grundlage einer fairen Justiz. Anklage-, Strafverfolgungs-, und Justizbehörden sollten es solchen Personen daher erleichtern, die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte wirksam auszuüben, zum Beispiel indem sie etwaige Benachteiligungen, die die Fähigkeit der Personen beeinträchtigen, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug wahrzunehmen, berücksichtigen und indem sie geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass diese Rechte gewährleistet sind.