Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie, soweit sie Rechten entsprechen, die durch die EMRK gewährleistet werden, in Übereinstimmung mit diesen Rechten der EMRK, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterentwickelt wurden, umgesetzt werden.
Erwägungsgrund 53 32013L0048Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen