Erwägungsgrund 47 32013L0048
Das Übergabeverfahren spielt bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen eine zentrale Rolle. Die Einhaltung der im Rahmenbeschluss 2002/584/JI vorgegebenen Fristen ist für diese Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung. Daher sollten diese Fristen eingehalten werden, gesuchte Personen aber dennoch ihre Rechte nach dieser Richtlinie in einem Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls in vollem Umfang wahrnehmen können.