Erwägungsgrund 33 32016L2102
Wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen sollten barrierefrei zugänglich sein. Wenn diese wesentlichen Inhalte barrierefrei über eine andere Website bereitgestellt werden, sollten sie nicht zusätzlich auf der Website der betreffenden Einrichtung selbst barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen.