Erwägungsgrund 35 32016L2102
Wenngleich diese Richtlinie nicht für die Websites und mobilen Anwendungen der Organe der Union gilt, so werden diese doch ermutigt, die in dieser Richtlinie enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Wenngleich diese Richtlinie nicht für die Websites und mobilen Anwendungen der Organe der Union gilt, so werden diese doch ermutigt, die in dieser Richtlinie enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.