Erwägungsgrund 47 32016L2102
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Sensibilisierung und die Förderung von Schulungsprogrammen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen für die einschlägigen Interessenträger ergreifen und insbesondere für Personal, das für den barrierefreien Zugang zu Websites oder mobilen Anwendungen verantwortlich ist. Die einschlägigen Interessenträger sollten zur Erstellung des Inhalts der Programme für Schulung und Sensibilisierung im Zusammenhang mit barrierefreiem Zugang konsultiert oder darin einbezogen werden.