Erwägungsgrund 44 32016L2102
Öffentliche Stellen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen bereitstellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit sollte gegebenenfalls die vorgesehenen barrierefrei zugänglichen Alternativen beinhalten.