Erwägungsgrund 48 32016L2102
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten — in enger Zusammenarbeit mit der Kommission — die Nutzung von Autorenwerkzeugen fördern sollten, die eine bessere Umsetzung der in dieser Richtlinie dargelegten Barrierefreiheitsanforderungen ermöglichen. Eine solche Förderung könnte in passiver Weise erfolgen, z. B. durch Veröffentlichung einer Liste kompatibler Autorenwerkzeuge ohne Verpflichtung zur Verwendung dieser Werkzeuge, oder in aktiver Weise, z. B. durch die Verpflichtung zur Verwendung kompatibler Autorenwerkzeuge oder zur Finanzierung ihrer Entwicklung.